Gläubigerversammlung vom 28. Oktober 2026
Im Nachlassverfahren der GZO AG findet am 28. Oktober 2026 die Gläubigerversammlung nach Art. 302 SchKG statt. Die Einladung zu dieser Gläubigerversammlung wurde am 25. September 2026 im SHAB und im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. Den Publikationstext finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Gläubigerversammlung findet wie folgt statt:
Datum und Zeit: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 14:00 Uhr (Türöffnung 13:15 Uhr)
Ort: Stadthofsaal Uster, Theaterstrasse 1, 8610 Uster
An der Gläubigerversammlung wird die Nachlassschuldnerin einen ordentlichen Nachlassvertrag im Sinne von Art. 314 ff. SchKG vorschlagen.
Inhalt der Gläubigerversammlung
Die Sachwalter werden anlässlich der Gläubigerversammlung vom 28. Oktober 2026 über das Verfahren Bericht erstatten. Sodann wird die GZO AG den vorgeschlagenen Nachlassvertrag vorstellen und auch nochmals auf geprüfte alternative Optionen eingehen.
Zutritt zur Gläubigerversammlung:
Die bekannten Gläubiger haben von den Sachwaltern per Post einen Zutrittsausweis zur Gläubigerversammlung erhalten welcher, zusammen mit einem Ausweisdokument, zum Zutritt zur Gläubigerversammlung berechtigt. Gläubigervertreter, die noch keine Vollmacht eingereicht haben, haben sich zusätzlich durch eine schriftliche Vollmacht über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie unten auf dieser Seite.
Teilnahme:
Alle Gläubiger, inklusive diejenigen mit bedingten, privilegierten und pfandgesicherten Forderungen und unabhängig davon, ob sie ihre Forderungen rechtzeitig angemeldet haben oder ob die Forderungen von der GZO AG ganz oder teilweise bestritten werden, sind zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung berechtigt.
Auflage der Akten:
Die Akten liegen den Gläubigern vom 7. bis 28. Oktober 2026 in den Büros der Sachwalter, Rechtsanwältin lic.iur. Brigitte Umbach-Spahn und Rechtsanwalt Dr. Stephan Kesselbach, Wenger Plattner, Goldbach-Center, Seestrasse 39, 8700 Küsnacht, zur Einsicht auf. Von Montag bis Freitag jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr können interessierte Gläubiger auf telefonische Voranmeldung hin (Telefon Nr. +41 43 222 38 30) diese unter Vorlage eines gültigen Personalausweises einsehen. Vertreter haben das Vertretungsverhältnis zusätzlich mit einer schriftlichen Vollmacht zu belegen.