Gläubigerversammlung nach Art. 295b Abs. 2 SchKG
Im Nachlassverfahren der GZO AG findet am 8. September 2025 die Gläubigerversammlung nach Art. 295b Abs. 2 SchKG statt. Die Einladung zu dieser Gläubigerversammlung wurde am 7. August 2025 im SHAB und im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. Den Publikationstext finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Gläubigerversammlung findet wie folgt statt:
Datum und Zeit: Montag, 8. September 2025, 14:00 Uhr (Türöffnung 12:00 Uhr)
Ort: Stadthofsaal Uster, Theaterstrasse 1, 8610 Uster
Eine solche Gläubigerversammlung muss gemäss gesetzlicher Vorgabe bei einer Verlängerung der Nachlassstundung über 12 Monate hinaus einberufen werden (Art. 295b Abs. 2 SchKG). An dieser Gläubigerversammlung werden die Sachwalter über den Stand des Verfahrens und die Gründe für die Verlängerung der Nachlassstundung informieren. Die Gläubiger können einen Gläubigerausschuss einsetzen sowie einen neuen Sachwalter bestimmen (Art. 295b Abs. 3 SchKG). Die Gläubigerversammlung gemäss Art. 301 SchKG, an welcher der Nachlassvertrag vorgestellt werden wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im Frühling 2026) stattfinden.
Zutritt zur Gläubigerversammlung:
Gläubiger mit Zutrittsausweis: Die bekannten Gläubiger haben von den Sachwaltern per Post einen Zutrittsausweis zur Gläubigerversammlung erhalten. Diese Gläubiger benötigen für den Zutritt den Zutrittsausweisund ein Ausweisdokument.
Anleihegläubiger, die ihre Titel nicht bereits eingeliefert haben, erhalten Zutritt zur Gläubigerversammlung, wenn sie ihre Gläubigerstellung durch eine Bestätigung ihrer Depotbank, dass die Titel in ihrem Depot gehalten werden und bis und mit 8. September 2025 gesperrt sind, nachweisen. Das Formular für diese Sperrbestätigung (Blockierungszertifikat) finden Sie unten auf dieser Seite. Sie erhalten Zutritt zur Versammlung mit diesem Blockierungszertifikat und einem Ausweisdokument.
Anmeldung zur Versammlung:
Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung zur Gläubigerversammlung gebeten. Die Anmeldung kann wie folgt erfolgen:
Gläubiger mit Zutrittsausweis: Anmeldung via QR-Code/Link im Zutrittsausweis bis spätestens 2. September 2025.
Anleihegläubiger ohne Zutrittsausweis: Anmeldung (inkl. Übermittlung des Blockierungszertifikats) bis spätestens 29. August 2025 per Post an Wenger Plattner, Service Center – GZO, Postfach 677, 8702 Zollikon oder per E-Mail an gzo@wenger-plattner.ch. Anleihegläubiger, die nicht innert Frist das Blockierungszertifikat einreichen, werden gebeten, sich für die Legitimationsprüfung frühzeitig nach Türöffnung am Versammlungsort einzufinden.
Vertretung:
Die Gläubiger, die sich an der Gläubigerversammlung vertreten lassen wollen, können dafür einem/r Vertreter/in eine Vollmacht erteilen. Ein Vollmachtsformular dafür finden Sie unten auf dieser Seite. Bei juristischen Personen muss die teilnehmende Person entweder einzelzeichnungsberechtigt (Handelsregisterauszug mitbringen) oder bevollmächtigt sein.
Der/die Vertreter/in muss zur Versammlung die Vollmacht, ein Ausweisdokument von sich selbst sowie den Zutrittsausweis bzw. bei Anleihegläubiger ohne Zutrittsausweis das Blockierungszertifikat (sofern nicht vorgängig eingereicht) zur Versammlung mitbringen.