Sachwalter
GZO AG Spital Wetzikon

Informationen zum Schuldenruf

Der Schuldenruf im Nachlassverfahren der GZO AG wurde am 20. Februar 2025 veröffentlicht. Gegen diesen hat ein Anleihegläubiger Beschwerde eingereicht, weshalb der Schuldenruf am 7. März 2025 für die Anleihegläubiger widerrufen werden musste. Mit Urteil des Bundesgerichts vom 20. November 2025 wurde die Beschwerde des Anleihegläubigers letztinstanzlich abgewiesen. Die Sachwalter sind somit ermächtigt, den Schuldenruf für die Anleihegläubiger – analog jenem vom 20. Februar 2025 – zu wiederholen.

Die Wegleitung zur Forderungsanmeldung sowie das Formular zur Anmeldung finden Anleihegläubiger unten auf dieser Seite.

Anleihegläubiger beachten bitte die Hinweise in der Wegleitung und verwenden zur Forderungsanmeldung das spezielle Formular.