Sachwalter
GZO AG Spital Wetzikon

Informationen zum Schuldenruf

Der Schuldenruf im Nachlassverfahren der GZO AG wurde am 20. Februar 2025 veröffentlicht. Wegleitungen zur Forderungsanmeldung sowie Formulare finden Sie unten auf dieser Seite.

«Hinweis an Obligationäre: Das Bezirksgericht Hinwil als Aufsichtsbehörde über die Sachwalter hat mit Beschluss vom 5. März 2025 die Sachwalter superprovisorisch angewiesen, den Schuldenruf in Bezug auf die Anleihegläubiger per sofort zu widerrufen. Dies ist mit Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 7. März 2025 erfolgt. Die Anleihegläubiger werden zu einem späteren Zeitpunkt über das weitere Vorgehen informiert. In Bezug auf die übrigen Gläubiger findet kein Widerruf statt und der Schuldenruf vom 20. Februar 2025 bleibt bestehen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten bitte die separate Wegleitung und verwenden zur Forderungsanmeldung das spezielle Formular für Arbeitnehmer/innen.