Abstimmung über den Nachlassvertrag
Die Abstimmung über den Nachlassvertrag erfolgt schriftlich. Das Zustimmungsformular wurde zusammen mit der Einladung zur Gläubigerversammlung versandt. Die schriftliche Stimmabgrabe ist per Post bis spätestens am 7. November 2026 oder durch Abgabe des Zustimmungsformulars an der Gläubigerversammlung möglich.
Das Zustimmungsformular muss gültig unterzeichnet sein (gemäss Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregister).
Der Nachlassvertrag ist angenommen, wenn ihm bis zum gerichtlichen Bestätigungsentscheid mehr als die Hälfte der Gläubiger mit mindestens zwei Dritteln der stimmberechtigten Forderungen oder ein Viertel der Gläubiger mit mindestens drei Vierteln der stimmberechtigten Forderungen zustimmen. Stimmenthaltung bedeutet Nichtzustimmung.
Es wird allen Gläubigern mit ungesicherten und nicht privilegierten Forderungen, unabhängig davon, ob sie ihre Forderungen rechtzeitig angemeldet haben oder ob die Forderungen von der Schuldnerin bestritten werden, die Möglichkeit geboten, an der Abstimmung teilzunehmen. Durch dieses Vorgehen werden die Stimmrechte der einzelnen Gläubiger nicht von vornherein anerkannt. Es geht nur darum, das Abstimmungsverfahren möglichst einfach und transparent zu gestalten. Bei der Auswertung der Stimmen wird im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zwischen den stimmberechtigten und nichtstimmberechtigten Gläubigern und Forderungen unterschieden. Sollte das Abstimmungsergebnis mit oder ohne die Stimmen der Gläubiger, welche ihre Forderungen insbesondere verspätet angemeldet haben oder deren Forderungen von der Schuldnerin ganz oder teilweise bestritten werden, gleich ausfallen, wird sich eine Diskussion über die Stimmrechte erübrigen. Andernfalls wird dem Nachlassgericht das nach der Beurteilung der Sachwalter relevante Abstimmungsergebnis (ohne die Stimmen der Gläubiger, die ihre Forderungen insbesondere verspätet angemeldet haben oder deren Forderungen von der Schuldnerin zu Recht bestritten werden) vorgelegt. Es wird dann Sache des Nachlassgerichts sein, die Stimmrechte der einzelnen Gläubiger definitiv zu beurteilen. Durch das schriftliche Abstimmungsverfahren wird sichergestellt, dass das Stimmverhalten jedes einzelnen Gläubigers bekannt und aktenkundig ist. Die Abstimmung und deren Ergebnis können somit jederzeit nachvollzogen werden.
Konto- und Depotangaben
Die bekannten Gläubiger (ausgenommen Mitarbeitende der GZO AG, deren aktuelle Kontoverbindungen bereits bekannt sind) haben das Formular Konto-/Depotangaben mit der Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten. Die Kontoangaben dienen für den Fall der Bestätigung des Nachlassvertrags der Ermöglichung von Dividendenzahlungen an die Gläubiger, die Depotangaben für die spätere Wiederauslieferung der Anleihetitel an die Anleihegläubiger. Wir bitten Sie, auch dieses auszufüllen und mit dem der Einladung beiliegenden Antwortcouvert bis spätestens am 7. November 2026 zu retournieren oder anlässlich der Gläubigerversammlung abzugeben.